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27.05.2026     Freilassung der Mitglieder der Friedensbrücke Kriegsopferhilfe

 

Am 27. Mai jähren sich die Hausdurchsuchungen, die bei Mitgliedern des Vereins "Friedensbrücke-Kriegsopferhilfe" stattfanden. Zeitgleich wurde erklärt, dass gegen zwei Mitglieder, die sich nicht in Deutschland aufhielten, Haftbefehle ergangen seien. Das war der Einstieg in eine weitergehende Verfolgung des humanitären Hilfsvereins.

Es folgten nicht nur weitere Durchsuchungen; am 21.01.2026 wurden zwei Mitglieder festgenommen und sitzen seither in Deutschland in Untersuchungshaft.

Der Vorwurf: humanitäre Hilfe für die Volksrepubliken Donezk und Lugansk in den Jahren 2014 bis 2022 sei "Unterstützung einer terroristischen Vereinigung". So die Überzeugung des Generalbundesanwalts, und so, also nach den Sonderbedingungen der Anti-Terror-Gesetzgebung, wird auch mit den Inhaftierten verfahren.

Allerdings gibt es ein Urteil eines internationalen, also höher stehenden Gerichts zur Frage, ob die beiden Volksrepubliken so betrachtet werden könnten, das der deutsche Generalbundesanwalt völlig missachtet.
Bereits am 31. Januar 2024 hat der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen in Den Haag endgültig entschieden:

❌ Russland ist kein „Aggressor Staat“.

❌ Die DNR und LNR sind keine „terroristischen Organisationen“

Die jahrelangen Hetzkampagnen der Ukraine wurden vom höchsten UN-Gericht in allen wesentlichen Punkten abgewiesen. Keine Entschädigung, keine Anerkennung der falschen Terror-Vorwürfe.

Trotz dieser Entscheidung sitzen in der Bundesrepublik weiterhin Mitglieder und Unterstützer des Vereins „Friedensbrücke-Kriegsopferhilfe“ e.V. in Isolationshaft – wegen angeblicher „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland“, 10 Jahre rückwirkend.

Die deutsche Generalstaatsanwaltschaft stellt humanitäre Hilfe für Kriegsopfer im Donbass pauschal mit „Terrorismusfinanzierung“ gleich.

Der IGH urteilt: Keine Terrororganisation! Die Entscheidung aus Den Haag ist glasklar:
Es gibt keine völkerrechtliche Grundlage, um die Donbass-Republiken als „terroristisch“ zu brandmarken.

Dieses Urteil war das Ergebnis einer Klage der Ukraine, die genau diese Einstufung forderte. Die Ukraine scheiterte mit allen zentralen Anschuldigungen gegen Russland und die Donbass-Bevölkerung.

Humanitäre Hilfe – auch in umstrittenen Gebieten – ist keine Terrorismusfinanzierung!
Genau diese Fakten ignorieren deutsche Gerichte bis heute.

Solidarität mit den Inhaftierten! Freilassung jetzt!

Die inhaftierten Mitglieder der Friedensbrücke-Kriegsopferhilfe sind keine Terrorunterstützer – sie sind Kriegsopferhelfer, die ihrem Gewissen folgten.

Nach dem Urteil des IGH hätte eine solche Anklage in Deutschland nie erhoben werden dürfen.

Wir fordern deshalb

Unverzügliche Freilassung aller inhaftierten Mitglieder und Unterstützer der „Friedensbrücke-Kriegsopferhilfe“ e.V.
Einstellung aller Ermittlungen gegen humanitäre Helfer im Donbass
Keine weiteren politischen Prozesse gegen Friedensaktivisten in Deutschland!

Hände weg von Kriegsopferhelfern! Freilassung jetzt! Solidarität mit den Opfern des Krieges – nicht mit den Kriegstreibern.

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